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Baulohn für Bauunternehmen

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SOKA-BAU ist für Betriebe beitragspflichtig, wenn deren Tätigkeiten unter die baulichen Leistungen des VTV fallen. Dazu gehören u. a. Abdichtungen, Erdarbeiten, Beton- und Stahlbetonarbeiten, Dämmarbeiten, Estrich, Maurer-, Pflaster-, Kanal- und Tiefbau sowie zahlreiche weitere Tätigkeiten.

Die folgenden Tätigkeiten gelten laut Tarifvertrag des Baugewerbes (VTV) als bauliche Leistungen und führen regelmäßig zur Beitragspflicht:

Abdichtungen / Sanierungen

  • Abdichtungsarbeiten gegen Feuchtigkeit
  • Asbestsanierungsarbeiten
  • Bautrocknung

Erd- und Tiefbau

  • Aptierungen und Drainagen
  • Erdbewegungsarbeiten
  • Ausschachtungen / Aushubarbeiten
  • Bohrarbeiten (Baugrund, Horinzontalbohrungen)
  • Kanalbau / Rohrleitungsbau
  • Deich - und Deponiebau
  • Grabenräumung

Beton / Mauerwerk / Hochbau

  • Beton- und Stahlbetonarbeiten
  • Armierungsarbeiten
  • Maurerarbeiten
  • Hochbauarbeiten
  • Durchbruchsarbeiten

Dämmung / Isolierung / Brandschutz

  • Dämm‑ und Isolierarbeiten (Wärme, Kälte, Schall)
  • Brandschutzarbeiten
  • Brandschutztüren montieren

Ausbau / Oberflächen

  • Estricharbeiten
  • Fliesen‑, Platten‑, Mosaikarbeiten
  • Putzarbeiten
  • Fugarbeiten
  • Folien verlegen

Außenanlagen / Straßenbau

  • Pflasterarbeiten aller Art
  • Leitplankenmontage
  • Gabionenbau
  • Sportanlagenbau

Spezialarbeiten

  • Brunnenbau
  • chemische Bodenverfestigungen
  • Geothermie / Erdwärmebohrungen
  • Pipelinebau
  • Glasstahlbetonarbeiten
  • Kugelstrahlarbeiten

Fertigbau / Montage

  • Fertigbauarbeiten
  • Photovoltaik‑ und Solarmontagen
  • Montage von Holzfertighäusern

Weitere beitragspflichtige Tätigkeiten

  • Baustoffprüf‑ und Laborarbeiten
  • Baumaschinenvermietung (wenn mit Bedienpersonal)
  • Planierarbeiten
  • Enttrümmerungsarbeiten
  • Hausmeister-/Facility‑Tätigkeiten, sofern bauliche Leistungen überwiegen

Rechtlicher Rahmen

Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) und dem Sozialkassenverfahrenssicherungsgesetz (SokaSiG). Betriebe sind beitragspflichtig, wenn sie bauliche Leistungen überwiegend erbringen.

Wichtig

Die tatsächliche Beitragspflicht hängt immer von der überwiegenden betrieblichen Tätigkeit ab. Die obenstehende Liste ist ein Auszug; SOKA‑BAU prüft jeden Betrieb individuell anhand des VTV.

Die SOKA‑BAU‑Pflicht ergibt sich somit aus dem tariflichen Geltungsbereich und den typischen baulichen Tätigkeiten des VTV.