Baulohn für Bauunternehmen
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SOKA-BAU ist für Betriebe beitragspflichtig, wenn deren Tätigkeiten unter die baulichen Leistungen des VTV fallen. Dazu gehören u. a. Abdichtungen, Erdarbeiten, Beton- und Stahlbetonarbeiten, Dämmarbeiten, Estrich, Maurer-, Pflaster-, Kanal- und Tiefbau sowie zahlreiche weitere Tätigkeiten.
Die folgenden Tätigkeiten gelten laut Tarifvertrag des Baugewerbes (VTV) als bauliche Leistungen und führen regelmäßig zur Beitragspflicht:
Abdichtungen / Sanierungen
- Abdichtungsarbeiten gegen Feuchtigkeit
- Asbestsanierungsarbeiten
- Bautrocknung
Erd- und Tiefbau
- Aptierungen und Drainagen
- Erdbewegungsarbeiten
- Ausschachtungen / Aushubarbeiten
- Bohrarbeiten (Baugrund, Horinzontalbohrungen)
- Kanalbau / Rohrleitungsbau
- Deich - und Deponiebau
- Grabenräumung
Beton / Mauerwerk / Hochbau
- Beton- und Stahlbetonarbeiten
- Armierungsarbeiten
- Maurerarbeiten
- Hochbauarbeiten
- Durchbruchsarbeiten
Dämmung / Isolierung / Brandschutz
- Dämm‑ und Isolierarbeiten (Wärme, Kälte, Schall)
- Brandschutzarbeiten
- Brandschutztüren montieren
Ausbau / Oberflächen
- Estricharbeiten
- Fliesen‑, Platten‑, Mosaikarbeiten
- Putzarbeiten
- Fugarbeiten
- Folien verlegen
Außenanlagen / Straßenbau
- Pflasterarbeiten aller Art
- Leitplankenmontage
- Gabionenbau
- Sportanlagenbau
Spezialarbeiten
- Brunnenbau
- chemische Bodenverfestigungen
- Geothermie / Erdwärmebohrungen
- Pipelinebau
- Glasstahlbetonarbeiten
- Kugelstrahlarbeiten
Fertigbau / Montage
- Fertigbauarbeiten
- Photovoltaik‑ und Solarmontagen
- Montage von Holzfertighäusern
Weitere beitragspflichtige Tätigkeiten
- Baustoffprüf‑ und Laborarbeiten
- Baumaschinenvermietung (wenn mit Bedienpersonal)
- Planierarbeiten
- Enttrümmerungsarbeiten
- Hausmeister-/Facility‑Tätigkeiten, sofern bauliche Leistungen überwiegen
Rechtlicher Rahmen
Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) und dem Sozialkassenverfahrenssicherungsgesetz (SokaSiG). Betriebe sind beitragspflichtig, wenn sie bauliche Leistungen überwiegend erbringen.
Wichtig
Die tatsächliche Beitragspflicht hängt immer von der überwiegenden betrieblichen Tätigkeit ab. Die obenstehende Liste ist ein Auszug; SOKA‑BAU prüft jeden Betrieb individuell anhand des VTV.
Die SOKA‑BAU‑Pflicht ergibt sich somit aus dem tariflichen Geltungsbereich und den typischen baulichen Tätigkeiten des VTV.